Fischerei

Am Schnittpunkt wichtiger Verkehrszweige und am Grenzpunkt dreier Staaten gelegen, kann die Basler Fischerei auf eine lange Tradition zurückblicken. Durch eine Stiftungsurkunde vom 15. Februar 1354 erlaubte Bischof Johann den beiden Handwerken der Fischer und Schiffleute zu Basel, eine eigene Zunft zu gründen. In einer Zunftordnung vom Jahr 1420 trafen sie umfassende Bestimmungen über ihr Handwerk. Im Jahre 1941 entstand der heutige Kantonale Fischerei-Verband Basel-Stadt (KFVBS).
In unserer Zeit sind es vor allem die Bemühungen um saubere Gewässer, um deren Erhaltung und Revitalisierung als natürlicher Lebensraum und um die Hege und Pflege eines ausgewogenen Fischbestandes im Rhein, in der Wiese und Birs, welche die Baselstädtische Fischerei zur Hauptsache im Dreiländereck beschäftigen.

Im Mittelpunkt stehen die Wanderfische, vor allem auch in der öffentlichen Aufmerksamkeit steht dabei das ehrgeizige Lachsprojekt, wo es nach wie vor und künftig darum geht, im Rahmen der kantonalen, der schweizerischen und internationalen Zusammenarbeit, vielschichtige Leistungen zu erbringen.

Fisch und Lebensräume

Fisch und deren Lebensrraum

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Fischereigesetz

Gesetz über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt

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Fischereiverordnung

Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt

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Sachkundenachweis

Kompetente FischerInnen sind Pflicht!

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