Sachkundenachweis
Sachkundenachweis
In der Tierschutzverordnung (TSchV), die seit dem 1. September 2008 in Kraft ist, wird neu unter anderem auch der Umgang mit Fischen geregelt. Dies hat direkte Folgen für die Angelfischerei, denn aufgrund der Änderungen in der TSchV mussten gewisse Anpassungen in der Fischereigesetzgebung vorgenommen werden (Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei, VBGF).
So besteht neu auch eine Ausbildungspflicht in Form eines Sachkundenachweises (SaNa) für Fischerinnen und Fischer.
Damit man nicht für jeden Kanton eine separate Ausbildung absolvieren muss, wurde das Netzwerk Anglerausbildung gegründet, welches einen gesamtschweizerisch anerkannten Sachkundenachweis ausgearbeitet hat.
Für das Erlangen des erforderlichen Sachkundenachweises werden in sämtlichen Kantonen entsprechende Kurse und Brevetierungen angeboten. Wer einen Kurs mit Erfolgskontrolle bestanden hat, erhält den Sachkundenachweis.
Das bisherige und von vielen Fischern absolvierte Sportfischer-Brevet wird auch zukünftig anerkannt und berechtigt zum Bezug von Fischereikarten.
Informationen über das bisherige Sportfischer-Brevet und den neuen Sachkundenachweis (SaNa) erhalten Sie unter Netzwerk Anglerausbildung.